Wir betreuen die USA und Kunden weltweit seit 2004
Erbschaft und Nachlass

Brauchen Sie ein apostilliertes Testament oder einen Nachlassbeschluss, um eine Immobilie im Ausland zu beanspruchen?

Praxisleitfaden · 7 Minuten Lesezeit · 10. August 2026

Urkunde und Apostille-Siegel auf einem Schreibtisch
Illustratives Bild; stellt kein offizielles Dokument dar.

Ist eine US-Immobilie Teil eines Nachlasses und muss aus dem Ausland heraus übertragen oder beansprucht werden, verlangt das empfangende Register oder die Notarstelle meist mehr als nur das Testament: ein Gerichtsdokument, das bestätigt, dass das Gericht bereits mit dem Fall befasst war. Dieser Leitfaden erklärt den Unterschied zwischen Testament und Nachlassbeschluss, wer beide in Florida ausstellt, und wie die Apostille für jedes Dokument funktioniert.

Kurzüberblick

Ein Testament ist ein privates Dokument; ein Nachlassbeschluss oder letters of administration ist ein eigenständiges, gerichtlich ausgestelltes Dokument. In Florida erhält man ihn als beglaubigte Kopie beim Clerk of the Circuit Court des Countys, in dem der Fall geführt wurde, einer anderen Behörde als dem Bureau of Vital Statistics. Sie benötigen eine beglaubigte Originalkopie, keine Fotokopie, und der apostillierte Beschluss allein reicht in der Regel nicht aus: Klären Sie mit dem empfangenden Register, welche weiteren Dokumente verlangt werden, und wenden Sie sich bei Fragen zu Erb- oder Eigentumsrechten an einen Rechtsanwalt.

Testament vs. Nachlassbeschluss: zwei unterschiedliche Dokumente

Das Testament ist das private Dokument, in dem eine Person festlegt, wie ihr Vermögen verteilt werden soll. Der Nachlassbeschluss, auch als letters of administration oder Beschluss zur Bestätigung des Testaments bekannt, ist ein anderes Dokument: das offizielle Protokoll des Gerichts, das entweder das Testament in einem Nachlassverfahren bestätigt oder einen Nachlassverwalter bestellt, wenn kein Testament vorliegt oder das Gericht diese Person benennt. Viele Register oder Notarstellen im Ausland verlangen konkret dieses Gerichtsdokument, nicht nur das Testament, als Nachweis, dass das Gericht das Nachlassverfahren bereits bestätigt hat.

Wer den Nachlassbeschluss in Florida ausstellt

Anders als die Sterbeurkunde, die vom Bureau of Vital Statistics stammt, wird ein Nachlassbeschluss oder letters of administration als beglaubigte Kopie beim Clerk of the Circuit Court des Countys in Florida erhalten, in dem der Nachlassfall geführt wurde. Das ist eine völlig andere Behörde: Der Clerk of the Circuit Court verwaltet die Gerichtsunterlagen des Countys, nicht die Personenstandsregister des Bundesstaates. Dasselbe Muster wiederholt sich bei anderen Gerichtsdokumenten aus Florida, etwa Scheidungsurteilen, die ebenfalls vom Clerk des Countys stammen und nicht vom Bureau of Vital Statistics.

Wie die Apostille funktioniert: dieselbe Landesbehörde, eine andere Unterschrift

Obwohl die Sterbeurkunde und der Nachlassbeschluss von unterschiedlichen ausstellenden Behörden stammen, werden beide bei derselben Apostille-Behörde von Florida apostilliert: dem Florida Department of State (Division of Corporations). Der Unterschied liegt darin, welche Unterschrift geprüft wird: Bei der Sterbeurkunde wird die Unterschrift des State Registrar bestätigt, beim Nachlassbeschluss die des zuständigen Clerk of the Circuit Court. Deshalb benötigt jedes Dokument einen eigenen Antrag, auch wenn beide am Ende bei derselben Apostille-Stelle landen.

Wir helfen Ihnen gerne zu klären, welche Dokumente Ihres Falls eine Apostille benötigen, und koordinieren den gesamten Vorgang auf US-Seite.

Beglaubigte Originalkopie, keine Fotokopie

Wie bei anderen apostillefähigen Dokumenten benötigen Sie eine beglaubigte Originalkopie des Nachlassbeschlusses, keine Fotokopie. Eine gescannte oder fotokopierte Version wird für das Apostille-Verfahren nicht akzeptiert, selbst wenn sie von einem gültigen Dokument stammt.

Reicht dieses Dokument aus, um die Immobilie zu beanspruchen?

In der Regel nicht. Das Grundbuchamt oder die empfangende Notarstelle im Ausland kann zusätzlich zum apostillierten Nachlassbeschluss die Sterbeurkunde verlangen und, falls eine andere Person im Namen des Erben handelt, eine Vollmacht. Das Gesamtbild dieser Dokumente behandeln wir in unserem Leitfaden dazu, welche US-Dokumente für eine Erbschaft im Ausland eine Apostille benötigen könnten, und die Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Sterbeurkunde in unserem Leitfaden zur Apostille einer Sterbeurkunde aus Florida für eine Erbschaft im Ausland. Müssen Sie eine andere Person ermächtigen, in Ihrem Namen zu handeln, sehen Sie sich auch unseren Service zur Apostille von Vollmachten an.

Wenn das Zielland nicht Vertragspartei des Haager Übereinkommens ist

Länder, die nicht Vertragspartei des Haager Apostille-Übereinkommens von 1961 sind, erhalten keine Apostille; stattdessen kann ein Verfahren der notariellen Beglaubigung oder konsularischen Legalisation erforderlich sein. Gehen Sie nicht davon aus, dass die Apostille immer gilt: Klären Sie mit dem empfangenden Register oder einem Rechtsanwalt im Zielland, welcher Authentifizierungsweg zutrifft, bevor Sie ein Verfahren beginnen.

Häufige Fehler

  • Nur das Testament einreichen, ohne den vom empfangenden Register verlangten Nachlassbeschluss.
  • Eine Fotokopie statt der beglaubigten Originalkopie einreichen.
  • Annehmen, der apostillierte Nachlassbeschluss allein genüge, um die Immobilie zu beanspruchen.
  • Nicht klären, ob das Zielland Vertragspartei des Haager Übereinkommens ist, bevor die Apostille beantragt wird.
  • Fragen zu Erb- oder Eigentumsrechten an die Stelle richten, die die Apostille koordiniert, statt an einen Rechtsanwalt.
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Haben Sie weitere Fragen? Schreiben Sie uns Ihren konkreten Fall, und wir gehen ihn gemeinsam mit Ihnen durch.

Sind das Testament und der Nachlassbeschluss dasselbe Dokument?+
Nein. Das Testament ist das private Dokument, in dem eine Person ihren Willen äußert. Der Nachlassbeschluss oder letters of administration ist das vom Gericht ausgestellte Gerichtsdokument, das entweder das Testament bestätigt oder einen Nachlassverwalter bestellt.
Wer stellt den Nachlassbeschluss in Florida aus?+
Er wird als beglaubigte Kopie beim Clerk of the Circuit Court des Countys erhältlich, in dem der Nachlassfall geführt wurde, einer anderen Behörde als dem Bureau of Vital Statistics.
Kann ich eine Fotokopie des Testaments oder des Nachlassbeschlusses apostillieren lassen?+
Nein. Sie benötigen eine beglaubigte Originalkopie; eine Fotokopie ist nicht apostillefähig.
Reicht der apostillierte Nachlassbeschluss aus, um eine Immobilie im Ausland zu beanspruchen?+
Nicht unbedingt. Das empfangende Register kann zusätzlich die Sterbeurkunde, eine Vollmacht oder weitere Dokumente verlangen. Klären Sie die genaue Liste mit dem Register oder einem Rechtsanwalt im Zielland.
Was passiert, wenn das Zielland nicht Vertragspartei des Haager Apostille-Übereinkommens ist?+
In diesem Fall wird keine Apostille ausgestellt; stattdessen kann ein Verfahren der notariellen Beglaubigung oder konsularischen Legalisation erforderlich sein. Klären Sie mit der empfangenden Behörde, welcher Weg zutrifft, bevor Sie das Verfahren beginnen.
Können Sie mir sagen, ob ich Anspruch auf die geerbte Immobilie habe?+
Nein. Das ist eine rechtliche Frage, die vom anwendbaren Erb- und Eigentumsrecht abhängt und von einem Rechtsanwalt beantwortet werden muss, in den USA oder im Zielland. Wir koordinieren die Authentifizierung der Dokumente; wir bestimmen keine Erb- oder Eigentumsrechte.

Informativer Inhalt. Integramerica ist keine Anwaltskanzlei und erteilt weder Rechts- noch Steuerberatung. Wir bestimmen keine Erb- oder Eigentumsrechte, die Gültigkeit eines Testaments, noch wie das Erb- oder Eigentumsrecht eines bestimmten Landes anzuwenden ist; diese Fragen gehören in die Hände Ihres eigenen Rechtsanwalts, in den USA oder im Zielland. Die Anforderungen und die endgültige Anerkennung hängen von der empfangenden Behörde ab. Geprüft im August 2026.

Kontakt

Müssen Sie einen Nachlassbeschluss oder ein Testament apostillieren lassen?

Teilen Sie uns mit, ob Sie bereits die beglaubigte Kopie des Clerk of the Circuit Court besitzen, sowie das Zielland. Wir prüfen, was in Ihrem Fall zutrifft, bevor ein Verfahren beginnt.

Fordern Sie die Prüfung Ihrer Dokumente an

Weitere Angaben (optional)+
Anrufen

Bitte geben Sie keine Sozialversicherungsnummern, Bankkontodaten oder andere hochsensible personenbezogene Daten an.

WhatsAppAnrufenEmail