Sterbeurkunde aus Florida für eine Erbschaft im Ausland apostillieren

Die Sterbeurkunde ist meist das erste Dokument, das ein Register, eine Bank oder eine Notarstelle im Ausland bei der Abwicklung einer Erbschaft verlangt – doch nicht jede Version der Urkunde ist apostillefähig. Dieser Leitfaden geht gezielt auf diesen Schritt ein: welche Version der Sterbeurkunde aus Florida apostillefähig ist, wer sie in einem Erbschaftsfall beantragen darf, und wie das Apostille-Verfahren abläuft, sobald die beglaubigte Kopie vorliegt.
Um eine Sterbeurkunde aus Florida für einen Erbschaftsfall zu apostillieren: 1) Es muss die beglaubigte Kopie sein, die vom Bureau of Vital Statistics von Florida ausgestellt und vom State Registrar unterschrieben wurde, kein Ausdruck einer Gesundheitsbehörde auf Kreisebene; 2) ist der Eintrag weniger als 50 Jahre alt und enthält die Todesursache, darf nur eine berechtigte Person sie beantragen, etwa der nächste Angehörige oder der Testamentsvollstrecker; 3) es muss ein Original sein, keine Fotokopie; 4) apostilliert wird sie, sobald sie vorliegt, beim Florida Department of State (Division of Corporations). Weitere Dokumente Ihres Falls, etwa ein Nachlassbeschluss oder eine Vollmacht, benötigen unter Umständen eigene Apostillen.