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Erbschaft und Nachlass

Vollmacht für eine Erbschaft im Ausland: Was Sie vor der Unterschrift in Florida prüfen sollten

Praxisleitfaden · 7 Minuten Lesezeit · 10. August 2026

Vollmacht mit Siegel und Unterschrift eines Notars
Illustratives Bild; stellt kein offizielles Dokument dar.

Wird eine Erbschaft oder ein Nachlassfall in einem anderen Land abgewickelt und Sie können nicht reisen oder möchten lieber, dass eine andere Person sich darum kümmert, kann eine in den USA unterschriebene Vollmacht diese Person ermächtigen, in Ihrem Namen gegenüber einer Bank, einer Notarstelle oder einem Grundbuchamt im Ausland zu handeln. Doch eine Vollmacht, die im falschen Bundesstaat unterschrieben wurde oder nicht die vom Zielland geforderte Formulierung enthält, kann dazu führen, dass alles erneut unterschrieben und apostilliert werden muss. Dieser Leitfaden geht Punkt für Punkt durch, was Sie vor dem Unterschriftstermin in Florida prüfen sollten.

Kurzüberblick

Bevor Sie eine Vollmacht für eine Erbschaft im Ausland unterschreiben, prüfen Sie: 1) den Bundesstaat, in dem die Beglaubigung erfolgt, denn dort wird das Dokument apostilliert; 2) die Formulierung oder das Format, das die Notarstelle oder das Register im Zielland verlangt; 3) ob Sie eine allgemeine oder eine spezielle Vollmacht benötigen, die die konkrete Handlung im Nachlassfall beschreibt; 4) ob die Fernbeglaubigung online (RON) vom Zielland akzeptiert wird; 5) dass die Apostille auf das richtige Dokument angebracht wird, und wie Sie das Original sicher versenden. Der rechtliche Umfang der Vollmacht muss mit einem Rechtsanwalt oder der empfangenden Notarstelle geklärt werden; wir koordinieren die Apostille, sobald die Vollmacht beglaubigt ist.

Warum eine Erbschaft im Ausland manchmal eine Vollmacht erfordert

Nicht jeder Erbschaftsfall benötigt eine Vollmacht, aber häufig wird eine gebraucht, wenn die zur Handlung berechtigte Person nicht in das Land reisen kann, in dem der Nachlassfall geführt wird, oder schlicht möchte, dass jemand anderes den Vorgang dort übernimmt. In solchen Fällen erlaubt eine in den USA unterschriebene und apostillierte Vollmacht einer Vertrauensperson, in Ihrem Namen gegenüber einer Bank, einer Notarstelle oder einem Grundbuchamt im Ausland zu handeln, zum Beispiel um ein Dokument zu unterschreiben, Gelder von einem auf den Nachlass lautenden Konto abzuheben oder Sie bei einem konkreten Schritt im Zusammenhang mit der Erbschaft zu vertreten.

Vor der Unterschrift: den Bundesstaat der Beglaubigung klären

Wie in unserem Service zur Apostille von Vollmachten erläutert, wird eine Vollmacht in dem Bundesstaat apostilliert, in dem die Beglaubigung stattfand, nicht dort, wo die unterschreibende Person lebt, und nicht dort, wo sich die Erbschaft befindet. Das klingt nach einer Kleinigkeit, doch wenn Sie in einem Bundesstaat leben und der Nachlassfall in einem anderen geführt wird, oder wenn Sie während einer Reise unterschreiben, sollte im Voraus geklärt werden, in welchem Bundesstaat das Dokument beglaubigt wird, denn dieser Bundesstaat bestimmt, welche Behörde die Apostille ausstellt.

Vor der Unterschrift: die vom Zielland geforderte Formulierung einholen

Manche Notarstellen und Register im Ausland verlangen eine bestimmte Formulierung oder ein bestimmtes Format für Vollmachten, die in einem Erbschafts- oder Nachlassverfahren verwendet werden, zum Beispiel wie der Nachlass, die verstorbene Person oder die empfangende Bank bezeichnet werden muss. Diese Formulierung oder dieses Format sollte vor dem Unterschriftstermin bei der Notarstelle, dem Register oder dem Rechtsanwalt im Zielland eingeholt werden, nicht danach, denn entspricht die Vollmacht nicht den Anforderungen der empfangenden Behörde, muss sie wahrscheinlich erneut unterschrieben und apostilliert werden.

Wir helfen Ihnen gerne zu klären, welche Dokumente Ihr Fall benötigt, und koordinieren die Apostille der Vollmacht, sobald sie auf US-Seite beglaubigt ist.

Vor der Unterschrift: den genauen Umfang der Vollmacht klären

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, welche Befugnis das Dokument tatsächlich erteilt. Eine Vollmacht kann allgemein sein, mit weitreichender Befugnis für verschiedene Angelegenheiten, oder speziell bzw. beschränkt, auf eine konkrete Handlung begrenzt, etwa die Unterschrift eines bestimmten Dokuments oder die Vertretung bei einem bestimmten Register. Für Erbschaftsfälle wählen viele Personen eine spezielle oder beschränkte Vollmacht, die die Handlung im Nachlassfall genau beschreibt, zum Beispiel die Unterschrift vor einer bestimmten Notarstelle oder die Vertretung bei einem bestimmten Grundbuchamt, anstelle einer allgemeinen Vollmacht. Das ist keine allgemeingültige Regel: Der genaue Umfang, den Ihr Fall benötigt, muss mit der Notarstelle oder dem Rechtsanwalt im Zielland sowie mit der Person, die die Vollmacht entwirft, abgestimmt werden, da jedes Land und jede Situation unterschiedliche Anforderungen haben kann.

Beglaubigung: persönlich oder per Fernbeglaubigung online (RON)

Die Vollmacht muss vor einem Notar unterschrieben werden, entweder persönlich oder, in Bundesstaaten, die dies zulassen, per Fernbeglaubigung online (Remote Online Notarization, RON). Dass ein Bundesstaat RON zulässt, garantiert nicht, dass das Zielland dies für eine Vollmacht bei einer Erbschaft akzeptiert; das sollte vor der Terminvereinbarung geklärt werden, damit Sie nicht erst nach der Unterschrift feststellen, dass das Zielland eine persönliche Beglaubigung verlangt.

Nach der Unterschrift: die Apostille und der Versand des Dokuments

In der Regel wird die Apostille auf das beglaubigte Originaldokument angebracht, wobei in manchen Fällen, je nach Bundesstaat und Verwendungszweck, stattdessen eine beglaubigte Kopie apostilliert werden kann. Sobald die Vollmacht beglaubigt ist, klären Sie mit uns, ob Ihr Fall das Original benötigt oder eine beglaubigte Kopie ausreicht, und wir teilen Ihnen mit, wie Sie uns das Original sicher zusenden können, um die Apostille zu koordinieren. Verlangt das Zielland eine Übersetzung, handelt es sich um eine gesonderte Leistung, die wir nur koordinieren, wenn das Zielland sie fordert.

Was wir nicht abdecken: Erbrechte und rechtliche Formulierung

Wir bestimmen nicht, ob Sie erbberechtigt sind, und geben auch nicht vor, was die Vollmacht nach dem Erbrecht eines bestimmten Landes enthalten muss; das sind rechtliche Fragen, die einem Rechtsanwalt oder der empfangenden Notarstelle bzw. dem Register selbst obliegen. Nennen Sie in Ihrer Anfrage ein Land als Beispiel, beachten Sie bitte, dass jede Notarstelle oder jedes Register eine andere Formulierung verlangen kann und der genaue Wortlaut stets mit der Behörde im Zielland vor der Unterschrift abgestimmt werden sollte. Unsere Aufgabe beschränkt sich darauf, die Apostille der Vollmacht zu koordinieren, sobald sie beglaubigt ist.

Häufige Fehler

  • Die Vollmacht unterschreiben, ohne vorher zu klären, in welchem Bundesstaat sie beglaubigt wird.
  • Die genaue Formulierung, die die Notarstelle oder das Register im Zielland verlangt, nicht vor der Unterschrift einholen.
  • Eine allgemeine Vollmacht wählen, obwohl das Register im Zielland für die konkrete Angelegenheit eine spezielle oder beschränkte verlangt, oder umgekehrt, ohne dies vorher zu klären.
  • RON nutzen, ohne zu prüfen, ob das Zielland dies für eine Vollmacht bei einer Erbschaft akzeptiert.
  • Eine unbeglaubigte Kopie versenden, obwohl der Fall das Originaldokument erfordert.
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Haben Sie weitere Fragen? Schreiben Sie uns Ihren konkreten Fall, und wir gehen ihn gemeinsam mit Ihnen durch.

In welchem Bundesstaat wird eine Vollmacht für eine Erbschaft im Ausland apostilliert?+
In dem Bundesstaat, in dem sie vor dem Notar unterschrieben wurde, nicht dort, wo Sie leben, und nicht dort, wo sich die Erbschaft befindet. Lebt die unterschreibende Person in einem anderen Bundesstaat als dem, in dem der Nachlassfall geführt wird, sollte vor der Unterschrift geklärt werden, in welchem Bundesstaat die Beglaubigung erfolgt.
Wird die Fernbeglaubigung online (RON) für eine Vollmacht bei einer Erbschaft akzeptiert?+
In manchen Bundesstaaten ist die Unterschrift per RON erlaubt. Dass ein Bundesstaat dies zulässt, bedeutet aber nicht, dass das Zielland es akzeptiert; das sollte vor dem Unterschriftstermin geklärt werden, nicht danach.
Warum ist die Formulierung der Vollmacht bei einer Erbschaft so wichtig?+
Weil manche Notarstellen oder Register im Ausland eine bestimmte Formulierung oder ein bestimmtes Format für Vollmachten verlangen, die in Nachlassverfahren verwendet werden. Wird die geforderte Formulierung vor der Unterschrift geklärt, muss das Dokument nicht erneut unterschrieben und apostilliert werden.
Brauche ich eine allgemeine oder eine spezielle Vollmacht für eine Erbschaft?+
Das hängt vom Einzelfall ab. Viele Personen wählen eine spezielle oder beschränkte Vollmacht, die die konkrete Handlung im Nachlassfall beschreibt, zum Beispiel die Unterschrift vor einer bestimmten Notarstelle oder die Vertretung bei einem bestimmten Register, anstelle einer allgemeinen Vollmacht. Der genaue Umfang muss mit der Notarstelle oder dem Rechtsanwalt im Zielland sowie mit der Person, die die Vollmacht entwirft, abgestimmt werden; wir koordinieren die Apostille der bereits beglaubigten Vollmacht, nicht deren rechtliche Formulierung.
Wird die Apostille auf das Original der Vollmacht angebracht?+
In der Regel ja, auf das beglaubigte Originaldokument, wobei in manchen Fällen, je nach Bundesstaat und Verwendungszweck, eine beglaubigte Kopie apostilliert wird. Sobald Ihr Fall bestätigt ist, teilen wir Ihnen mit, wie Sie uns das Original sicher zusenden können.
Kann Integramerica mir sagen, ob ich erbberechtigt bin oder was die Vollmacht für mein Land enthalten muss?+
Nein. Das sind rechtliche Fragen, die vom anwendbaren Erbrecht und den Anforderungen der empfangenden Notarstelle oder des Registers abhängen und von einem Rechtsanwalt oder der jeweiligen Behörde im Zielland beantwortet werden müssen. Unsere Aufgabe ist es, die Apostille der bereits beglaubigten Vollmacht zu koordinieren, nicht zu Erbrechten zu beraten oder das Dokument zu entwerfen.

Informativer Inhalt. Integramerica ist keine Anwaltskanzlei und erteilt weder Rechts- noch Steuerberatung. Wir bestimmen keine Erbrechte und geben nicht vor, wie eine Vollmacht nach dem Erbrecht eines bestimmten Landes formuliert werden muss; diese Fragen gehören in die Hände Ihres eigenen Rechtsanwalts oder der empfangenden Notarstelle bzw. des Registers. Die Anforderungen und die endgültige Anerkennung hängen von der empfangenden Behörde ab. Geprüft im August 2026.

Kontakt

Müssen Sie eine Vollmacht für einen Erbschaftsfall apostillieren lassen?

Senden Sie uns den Entwurf oder die bereits unterschriebene Vollmacht sowie das Zielland. Wir prüfen Ihren Fall, bevor ein Verfahren beginnt.

Fordern Sie die Prüfung Ihres Dokuments an

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