Aufenthalt in Spanien als Paar beantragen: FBI-, Heirats- und Finanzdokumente koordinieren

Beantragen zwei Personen gemeinsam den Aufenthalt in Spanien, sei es als Ehepaar, eingetragene Partnerschaft oder mit unterhaltsberechtigten Kindern, verdoppelt sich der Dokumentenaufwand praktisch: Jede Person braucht möglicherweise ihr eigenes FBI-Führungszeugnis, hinzu kommen die Heiratsurkunde und die Finanzunterlagen des Haushalts. Werden diese Dokumente ohne Plan koordiniert, entstehen leicht Engpässe, zumal jedes Dokument seinen eigenen Weg zur Apostille nimmt.
Bei einem gemeinsamen Antrag als Paar müssen Sie in der Regel koordinieren: 1) ein FBI-Führungszeugnis mit föderaler Apostille für jeden erwachsenen Antragsteller, für den es das Konsulat verlangt; 2) die Heiratsurkunde, apostilliert vom ausstellenden Bundesstaat, zum Nachweis der Beziehung; 3) Finanzunterlagen wie Kontoauszüge oder Arbeitgeberbescheinigungen, die nur dann eine Apostille benötigen, wenn das Konsulat sie verlangt; 4) eine offizielle Übersetzung jedes Dokuments gemäß der aktuellen Checkliste. Jedes Dokument kann eine eigene Ausstellungs- und Apostillenfrist haben, ein gemeinsamer Zeitplan zwischen beiden Antragstellern ist daher hilfreich.