Brauchen Geburts- und Heiratsurkunden eine Apostille für einen Aufenthaltstitel in Spanien?

Viele Antragsteller für ein Visum oder einen Aufenthaltstitel in Spanien konzentrieren sich auf den FBI-Bericht und vergessen dabei eine andere Art von Dokument, die genauso häufig in derselben Akte auftaucht: Geburts- und Heiratsurkunden. Diese Personenstandsurkunden folgen nicht demselben Apostille-Weg wie der FBI-Bericht, und den Unterschied zu kennen verhindert, dass das richtige Dokument an die falsche Stelle geschickt wird.
Geburts- und Heiratsurkunden, die in den Vereinigten Staaten ausgestellt wurden, werden vom Secretary of State des Bundesstaates apostilliert, in dem die Geburt oder Eheschließung stattfand, nicht von der Bundesregierung. Sie werden benötigt, wenn das Verfahren einen Nachweis von Identität, Abstammung oder Familienbeziehung verlangt, etwa wenn ein Ehepartner oder unterhaltsberechtigte Kinder in einen Antrag einbezogen werden. Klären Sie stets mit Ihrem Konsulat, ob Ihre konkrete Visumkategorie diese Urkunden verlangt und ob zusätzlich eine offizielle spanische Übersetzung erforderlich ist.