Wie man eine Vollmacht zum Verkauf einer Immobilie im Ausland apostilliert

Können Sie nicht persönlich reisen, um den Verkauf einer Immobilie im Ausland zu unterschreiben, ermöglicht Ihnen eine Vollmacht, eine andere Person zu bevollmächtigen, in Ihrem Namen vor der Notarstelle oder dem Grundbuchamt des Landes, in dem sich die Immobilie befindet, zu unterschreiben. Damit dieses Dokument außerhalb der Vereinigten Staaten wirksam ist, muss es in der Regel vor einem Notar unterschrieben und anschließend in demselben Bundesstaat apostilliert werden, in dem die Notarisierung stattfand. Den genauen Wortlaut der Vollmacht – welche Befugnisse zu erteilen sind, wie die Immobilie zu beschreiben ist, welche Angaben zur bevollmächtigten Person erforderlich sind – bestimmt die Notarstelle, der Rechtsanwalt oder das Grundbuchamt des Ziellandes, nicht Integramerica.
1) Fragen Sie bei der Notarstelle oder dem Rechtsanwalt des Ziellandes den genauen Wortlaut ab, den die Vollmacht enthalten muss (ausdrückliche Verkaufsbefugnis, Beschreibung der Immobilie, Angaben zur bevollmächtigten Person); 2) unterschreiben Sie die Vollmacht vor einem Notar, persönlich oder per Remote Online Notarization (RON), sofern Bundesstaat und Zielland dies zulassen; 3) apostilliert wird die Vollmacht in demselben Bundesstaat, in dem sie notariell beglaubigt wurde, nicht dort, wo Sie leben; 4) klären Sie mit der empfangenden Stelle, ob statt einer Apostille eine konsularische Legalisation erforderlich ist; 5) koordinieren Sie die beglaubigte Übersetzung getrennt und klären Sie, ob sie vor oder nach der Apostille erfolgen soll. Unterschreiben Sie die Vollmacht erst, wenn der Text von der empfangenden Stelle genehmigt wurde.