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Boote und Schiffe

Dokumente für Bootskauf und Auslandsregistrierung apostillieren

Praxisleitfaden · Veröffentlicht am 29. Juli 2026

Eine einzige „Bootsapostille“ gibt es nicht. Für jedes Dokument ist entscheidend, wer es ausgestellt hat oder wessen notarielle beziehungsweise amtliche Unterschrift bestätigt werden soll.

Dokumente einzeln bestimmen

  • Deletion Letter oder beglaubigte Bundesausfertigung
  • Staatlicher Titel oder Registrierung
  • Notariell beglaubigter privater Bill of Sale
  • Freigabe einer Hypothek oder Belastung
  • Vollmachten und Unternehmensnachweise der unterzeichnenden Person

Wo wird apostilliert?

Ein Original oder eine beglaubigte NVDC-Ausfertigung folgt dem Bundesweg. Ein beglaubigter Titel folgt dem Ausstellungsstaat. Ein notarieller Bill of Sale wird in dem US-Bundesstaat apostilliert, in dem der Notar bestellt beziehungsweise zugelassen ist; das Formular CG-1340 wird dadurch nicht automatisch zum Bundesdokument.

Bill of Sale richtig vorbereiten

Name, Official Number oder HIN, Eigentümer, Anteile und Vertretungsbefugnis müssen übereinstimmen. Vervollständigen Sie die notarielle Bestätigung und ändern Sie nach der Unterschrift nichts.

Was bestätigt die Apostille nicht?

Sie beweist weder Eigentum, Seetüchtigkeit, Steuerzahlung noch Lastenfreiheit, sondern nur die angegebene amtliche Unterschrift oder das Siegel.

Häufige Fragen

Müssen alle Unterlagen apostilliert werden?

Nur diejenigen, die das zuständige Register im Zielland ausdrücklich verlangt.

Erhält CG-1340 automatisch eine Bundesapostille?

Nein; meist wird die staatliche notarielle Unterschrift authentifiziert.

Beweist die Apostille, dass keine Schulden oder Belastungen bestehen?

Nein. Titel, Registereinträge und Freigaben müssen gesondert geprüft werden.

Müssen diese Dokumente vorbereitet werden?

Senden Sie uns das Zielland und eine gut lesbare Kopie. Wir helfen Ihnen, den passenden Weg für Dokument, Apostille oder Übersetzung zu bestimmen.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Integramerica ist keine Rechtsanwaltskanzlei und erteilt keine Rechtsberatung. Anforderungen und endgültige Annahme liegen bei der empfangenden Behörde.