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Boote und Schiffe

USCG-Dokumentation löschen und ein Schiff im Ausland registrieren

Praxisleitfaden · Veröffentlicht am 29. Juli 2026

Der offizielle Begriff lautet deletion from documentation. Das Verfahren ist nicht dasselbe wie das bloße Ablaufenlassen des Certificate of Documentation.

Wann wird die Löschung beantragt?

Sie kann bei Wechsel zu einer ausländischen Flagge, Verkauf an eine nicht nach US-Recht qualifizierte Person oder Aufgabe der freiwilligen Bundesdokumentation erforderlich sein.

Unterlagen für das NVDC

Der Antrag nennt Schiff und Grund. Je nach Fall kommen Verkaufsnachweis, Staatsangehörigkeit des neuen Eigentümers oder künftige Flagge und Freigabe einer eingetragenen preferred mortgage hinzu. Bestimmte kommerzielle Fälle können MARAD-Prüfung benötigen.

Deletion Letter

Das National Vessel Documentation Center stellt den Löschungsnachweis aus. Das ausländische Register kann ihn zur Vermeidung einer Doppelregistrierung verlangen und eigene Zusatzanforderungen stellen.

Ist eine Apostille erforderlich?

Nur wenn die empfangende Stelle sie verlangt. Ein geeignetes Bundesdokument folgt dem Weg über das U.S. Department of State; das Bundesoriginal sollte nicht ersatzweise notariell beglaubigt werden.

Bundes- oder Staatstitel?

Ein ausschließlich staatlich betiteltes Boot wird nicht bei der USCG gelöscht. Prüfen Sie zuerst Official Number, HIN, Titel und Belastungen.

Häufige Fragen

Reicht es, das COD ablaufen zu lassen?

Nein, das ersetzt keinen formellen Löschungsnachweis.

Kann ein Schiff mit eingetragener Hypothek gelöscht werden?

Das NVDC verlangt die Freigabe des Gläubigers, solange eine preferred mortgage eingetragen ist.

Erteilt der Deletion Letter eine neue Flagge?

Nein, die ausländische Registrierung ist ein separates Verfahren.

Müssen diese Dokumente vorbereitet werden?

Senden Sie uns das Zielland und eine gut lesbare Kopie. Wir helfen Ihnen, den passenden Weg für Dokument, Apostille oder Übersetzung zu bestimmen.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Integramerica ist keine Rechtsanwaltskanzlei und erteilt keine Rechtsberatung. Anforderungen und endgültige Annahme liegen bei der empfangenden Behörde.