Benötige ich ein FDLE- oder FBI-Führungszeugnis für einen Aufenthaltsantrag im Ausland?

Wenn Sie die Unterlagen für einen Aufenthaltsantrag im Ausland zusammenstellen, verlangt die Einwanderungsbehörde wahrscheinlich ein US-Führungszeugnis. Die Frage, die sich sofort stellt, ist welches: das bundesstaatliche FDLE-Zeugnis, das föderale FBI-Zeugnis, oder beide? Die Antwort ist nicht für jeden Fall dieselbe, und ein Rateversuch kann Sie Wochen an Verzögerung bei der Bearbeitung Ihres Antrags kosten.
Es gibt keine einheitliche Regel: Jede Einwanderungsbehörde entscheidet, ob sie das bundesstaatliche FDLE-Zeugnis, das föderale FBI-Zeugnis akzeptiert oder beide verlangt. Klären Sie dies direkt mit der Behörde oder dem Konsulat, das Ihren Aufenthaltsantrag bearbeitet, bevor Sie ein Führungszeugnis beantragen. Sobald Sie wissen, welches Sie benötigen, beantragen Sie die zertifizierte Version und folgen dem passenden Apostille-Weg: bundesstaatlich für FDLE, föderal für das FBI.