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Reisen mit Minderjährigen

Ausreisegenehmigung aus Kolumbien: Elternteil in den USA

Praxisleitfaden · Veröffentlicht am 29. Juli 2026

Reist ein Minderjähriger ohne einen oder beide Elternteile aus Kolumbien aus, muss die Genehmigung sorgfältig vorbereitet werden. Der Weg unterscheidet sich je nachdem, ob in einem kolumbianischen Konsulat oder vor einem US-Notar unterschrieben wird.

Wann wird die Genehmigung benötigt?

Sie betrifft je nach Fall kolumbianische Minderjährige, ausländische Minderjährige mit Aufenthaltsvisum und venezolanische Minderjährige mit PPT. Reist nur ein Elternteil, genehmigt grundsätzlich der nicht mitreisende Elternteil.

Pflichtangaben

  • Name und Identifikation des Kindes und der genehmigenden Person
  • Ziel, Reisezweck sowie Aus- und Rückreisedatum
  • Name und Identifikation der Begleitperson

Variante 1: kolumbianisches Konsulat

Der Elternteil kann die Unterschrift dort anerkennen lassen. Das Konsulat verlangt Reisedaten, eine Kopie der Geburtsurkunde und einen gültigen Ausweis. Für die konsularisch anerkannte Genehmigung ist in den USA keine Apostille nötig.

Variante 2: US-Notar und Apostille

Ist der Konsulatsweg nicht möglich, verlangt Migración Colombia eine spanische, notariell beglaubigte und im zuständigen Staat apostillierte Genehmigung, die im Original vorgelegt wird.

Weitere Unterlagen

Erforderlich sind regelmäßig Reisedokument, gegebenenfalls Zielvisum, lesbare Geburtsurkunde und korrekt authentifizierte Genehmigung.

Häufige Fragen

Muss das apostillierte Original mitgeführt werden?

Ja. Wurde die Genehmigung vor einem ausländischen Notar unterschrieben, verlangt Migración Colombia das apostillierte Original.

Kann das Rückreisedatum offenbleiben?

Davon ist abzuraten: Ausreise und Rückkehr, Ziel, Zweck und Begleitperson sollen ausdrücklich genannt sein.

Genügt eine Kopie der Geburtsurkunde?

Die geltende Anleitung akzeptiert eine Papierkopie oder ein lesbares Bild. Alle Angaben müssen deutlich erkennbar sein.

Sollte ich zusätzlich die Fluggesellschaft fragen?

Ja. Prüfen Sie neben den kolumbianischen Vorgaben auch die Regeln der Airline und des Ziellands.

Ersetzt das Sorgerecht die Genehmigung?

In der Regel nicht, denn Sorgerecht und elterliche Sorge sind nicht dasselbe. Ausnahmen müssen amtlich belegt werden.

Was geschieht, wenn der andere Elternteil nicht zustimmt?

Je nach Fall entscheidet eine Familienbehörde oder ein Gericht; eine einseitige Erklärung reicht nicht.

Müssen diese Dokumente vorbereitet werden?

Senden Sie uns das Zielland und eine gut lesbare Kopie. Wir helfen Ihnen, den passenden Weg für Dokument, Apostille oder Übersetzung zu bestimmen.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Integramerica ist keine Rechtsanwaltskanzlei und erteilt keine Rechtsberatung. Anforderungen und endgültige Annahme liegen bei der empfangenden Behörde.