Muss ich mein Scheidungsurteil apostillieren lassen, um im Ausland wieder zu heiraten?

Wenn Sie sich in Florida haben scheiden lassen und nun planen, in einem anderen Land erneut zu heiraten, wird das dortige Personenstandsregister, das Konsulat oder die zuständige Eheschließungsbehörde sehr wahrscheinlich einen Nachweis verlangen, dass Ihre frühere Ehe rechtskräftig aufgelöst wurde. Dieser Nachweis muss in der Regel mit einer Apostille vorgelegt werden – der internationalen Beglaubigung, die es ermöglicht, dass ein in den Vereinigten Staaten ausgestelltes Dokument in jedem Mitgliedsland des Haager Apostille-Übereinkommens ohne zusätzliche konsularische Schritte anerkannt wird.
Kurzüberblick: 1) Klären Sie zuerst, möglichst schriftlich, welches Dokument das Personenstandsregister des Landes verlangt, in dem Sie heiraten werden; 2) Florida stellt zwei unterschiedliche Scheidungsdokumente aus, das zusammenfassende Zertifikat des Bureau of Vital Statistics und das vollständige Final Judgment des Clerk of Court, und für eine Wiederheirat im Ausland wird meist Letzteres verlangt; 3) beantragen Sie eine beglaubigte Kopie, niemals eine Fotokopie; 4) beantragen Sie die Apostille beim Florida Department of State; 5) klären Sie, ob das Zielland eine beglaubigte Übersetzung verlangt und welches maximale Alter des Dokuments akzeptiert wird.