Kann ich eine Fotokopie meines Scheidungsurteils aus Florida apostillieren lassen?

Wer jahrelang eine Fotokopie des eigenen Scheidungsurteils aus Florida aufbewahrt hat, geht naheliegenderweise davon aus, dass diese für eine Apostille ausreicht. Das ist nicht der Fall. Das Florida Department of State verlangt, dass das zur Apostille eingereichte Dokument eine beglaubigte Originalkopie ist, die von der zuständigen Stelle ausgestellt wurde – keine Fotokopie, kein ausgedruckter Scan und keine selbst angefertigte Kopie.
Kurzüberblick: Eine Fotokopie ist in Florida nicht apostillefähig, egal wie neu oder gut lesbar sie ist. Benötigt wird eine beglaubigte Originalkopie – entweder das zusammenfassende Zertifikat des Bureau of Vital Statistics oder das Final Judgment als beglaubigte Kopie des Clerk of Court des Bezirks, in dem der Fall verhandelt wurde. Liegt nur eine Fotokopie vor, besteht der nächste Schritt darin, bei der zuständigen Stelle eine neue beglaubigte Kopie zu beantragen, nicht das vorhandene Dokument apostillieren zu lassen.